Definition
Eine Brücke ist eine Verkehrsweg-Überführung oder Überleitung über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder eine Geländeform unterschiedlicher Höhe zwischen zwei Widerlagern. Die Hauptelemente sind der Unterbau (Fundament), zwei Widerlager (Auflager), die Tragekonstruktion, die Brückendecke und eventuell Stützpfeiler. Je nach Erfordernis gibt es unterschiedlich dimensionierte Brücken, die speziell bezeichnet werden: Fußgängerstege, Straßen-, Autobahn- oder Eisenbahnbrücken usw.
Brücken werden je nach Material (z.B. Holz-, Stahl- oder Stahlbetonbrücke) und/oder nach der Art des Tragwerks unterschieden (z.B. Bogen-, Balken- oder Hängebrücke).
Daten und Fakten
Die wesentlichen Anforderungen an Betonbauteile für Brückenbauten sind in der RVS 8B.06.1 (Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau) zusammengefasst. In dieser RVS werden entsprechend den Beanspruchungen des Bauteiles die zu verwendenden Betonsorten nach ON B 4710-1 zugeordnet.
Weitere Regelwerke für Ausschreibung und Ausführung:
- RVS 15.01 "Brücken/Allgemeines/Qualitätskriterien für die Planung von Brücken"
- RVS 12.24 1 "Merkblatt Qualitätssicherung
- ÖNORM B 4710-1 Beton, Teil1: Festlegung, Herstellung, Verwendung und Konformitätsnachweis"
- ÖVBB-Richtlinie "Spritzbeton"
- ÖVBB-Richtlinie "Wasserundurchlässige Betonbauwerke - Weiße Wannen"
Beispiele für Betonsorten: Ausgewählte Betonsorten und deren wesentliche Anwendungen gem. RVS 8B.06.1
Betonsorte nach ÖNORM B 4710-1 | ||
Bauteil | Kurzbezeichnung | Anwendungen |
| Schutzbeton, Unterlagsbeton für Bordsteine und dgl. Randbalken/Leitwände | C25/30/B3/GK16 C25/30/B7/GK16 | ohne Taumitteleinwirkung mit Taumitteleinwirkung |
| Lagerbank Schleppplatten | C25/30/B3 C25/30/B7 | ohne Taumitteleinwirkung mit Taumitteleinwirkung |
| Lagersockel | C30/37/B3/GK16 C30/37/B5/GK16 | ohne Taumitteleinwirkung mit Taumittelnebel |
| Tragwerke Stahlbeton Spannbeton Fertigteile | C25/30/B2 C30/37/B2 C35/45/B2 C40/50/B2 C25/30/B3 C30/37/B3 C35/45/B3 C25/30/B5 C30/37/B5 C35/45/B5 C40/50/B5 | Bei Frost und mäßiger Wassersättigung (z.B. Niederschlag); keine ungeschützten horizontalen Flächen; höhere Festigkeiten als C35/45 falls statisch erforderlich C30/37 bis C40/50 für Spannbeton empfohlen Bei Frost und hoher Wassersättigung (z.B. in der Nähe von Gewässern); höhere Festigkeiten als C35/45 nicht empfohlen Bei Frost und Taumittelnebel; höhere Festigkeiten als C35/45 nur mehr für Spannbeton empfohlen, da betontechnische Sondermaßnahmen erforderlich |
Grenzen der Anwendbarkeit
Die hohen Anforderungen an den Frisch- und Festbeton und dessen Gleichmäßigkeit sind nur unter Verwendung von Transportbeton zu erzielen.
Nachbehandlung

Die Nachbehandlung erfolgt in der Regel mit flüssigen Nachbehandlungsmitteln gemäß RVS 11.064 Teil II. Die Nachbehandlungsmittel sind so früh als möglich vollflächig in ausreichender Menge aufzusprühen. Allenfalls ist zu beachten, dass die Haftung später aufzubringender Anstriche oder Beschichtungen nicht beeinträchtigt wird. Auf Sichtflächen dürfen Nachbehandlungsmittel keine bleibenden Verfärbungen hervorrufen. Ein Feuchthalten der Betonoberfläche durch Besprühen mit Wasser ist als Nachbehandlungsmaßnahme nur bei mittleren Tagestemperaturen über +12° C zulässig. Durch die Wasserzufuhr muss gewährleistet sein, dass die Betonoberfläche während der gesamten Nachbehandlungsfrist niemals austrocknet.
Produkteinsatz
- CEM II/A-M (S-L) 42,5 N WT 38 DER SCHWARZE® für Standardanwendungen ab 10° C Lufttemperatur
- CEM II/A-S 42,5 R WT 42 bzw. CEM II/A-S 52,5 N WT 42 DER GRÜNE® bei erhöhten Anforderungen an die Frühfestigkeit und/oder Lufttemperaturen unter 10° C.
- CEM I 42,5 N - SR 0 WT 27 C3A-frei DER CONTRAGRESS® 42,5 N bzw. CEM I 42,5 R - SR 0 WT 38 C3A-frei DER CONTRAGRESS® 42,5 R speziell bei massigen Bauteilen oder allen Elementen, welche durch niedrige Wärmeentwicklung während dem Erhärten möglichst frei von Rissen bleiben sollen und/oder bei Sulfatangriff.
- FLUAMIX C® (GC-HS) als Betonzusatzstoff zur Verbesserung der Verarbeitbarkeit und Herabsetzung der Rissgefahr.

